Beschwerde über den Stromanbieter – so geht`s

Alle Verbraucher haben bei Unstimmigkeiten das Recht auf eine Beschwerde. Das trifft auch auf den Energiemarkt zu. Der erste Weg zur Konfliktbewältigung sollte immer der direkte Kontakt sein. Reagiert der Stromanbieter noch auf das Anliegen und meldet sich bei den Kunden zurück? Dann können Probleme gleich mit den Zuständigen geklärt werden.

Das betrifft oft:

  • versteckte Preiserhöhung
  • fehlerhafte Stromrechnung
  • Guthaben nicht ausgezahlt
  • Kündigung ignoriert
  • zu hohe Abschläge berechnet

Der Stromanbieter sollte verschiedene Kanäle für die Beschwerde zur Verfügung stellen. Neben einer Hotline per Telefon ist der Kundenservice über E-Mail oder Chat erreichbar. Sollte kein Kontakt mehr aufgebaut werden können, gibt es andere Schlichtungsstellen und Behörden, die hier mit eingreifen.

Auf der Webseite von Verbraucherzentrale können Beschwerden oder Hinweise zu einem Unternehmen hinterlassen werden. Hier steht ein kostenfreies Kontaktformular zur Verfügung.

Unabhängig: Schlichtungsstelle Energie hinzuziehen

Bleibt die Beschwerde beim Stromanbieter noch immer ungehört, muss eine unabhängige Instanz eingeschaltet werden. Dies funktioniert über die Schlichtungsstelle Energie mit Sitz in Berlin. Sie gibt den Verbrauchern mehr Sicherheit und übernimmt die Aufgabe als Vermittler. Der Vorteil: die Schlichtungsstelle wurde speziell für Energiekunden geschaffen und agiert kostenfrei. Der Auftrag wird im Rahmen eines Schlichtungsvertrages erteilt. Sämtliche Energieversorger sind aus gesetzlicher Sicht dazu verpflichtet, auf das Schlichtungsverfahren einzugehen und dafür zu bezahlen. Es besteht also eine gute Chance auf Einigung – wie die Praxis zeigt. Die meisten eingegangenen Beschwerden konnten einvernehmlich gelöst werden, was ein kostenintensives Gerichtsverfahren erspart.

Wichtig: Die Schlichtungsstelle Energie darf erst vier Wochen nach der erstmaligen Beschwerde hinzugezogen werden.

Verbraucher müssen sich also schon erfolglos an den Energieversorger gewandt haben. Zudem haben beide Parteien während der Schlichtung jederzeit die Möglichkeit, ein ordentliches Gericht einzuschalten und damit das Verfahren zu beenden.

Kontakt zu Verbraucherzentrale und Mieterbund

Natürlich bleibt auch der Kontakt über die Verbraucherzentrale oder den Mieterbund. Hier gibt es neben der Rechtsberatung auch eine spezielle Sprechstunde zur Energieberatung sowie ein Kontaktformular für die Beschwerden. Oftmals werden noch weitere Kontaktmöglichkeiten zum Energieversorger aufgezeigt oder gemeinsam die nötigen Schreiben aufgesetzt. Reicht das nicht aus, werden Betroffene auch hier zur Schlichtungsstelle Energie geleitet.